Bitte beachten Sie die seit dem 1. Januar 2025 geltende Veränderung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Kunstwerken. Danach ist jetzt für Kunstgegenstände gemäß Anlage 2 Nr. 53 UStG (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen, Grafiken) der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% anwendbar. Die Kunstwerke, die nicht in diese Kategorien fallen (z.B. Siebdrucke, Offsets, Fotografien), werden weiterhin mit 19% Umsatzsteuer belegt.
Diese Veränderung wirkt sich auf alle in den Katalogen mit einem „R“ versehenen Lose aus (Regelbesteuerung). Bei Werken, die ein Folgerecht des Künstlers gemäß §26 Urhebergesetz auslösen, wird dieses zusätzlich zu Hammerpreis und Aufgeld gemäß der gesetzlich vorgegebenen Staffel an den Käufer berechnet. Näheres hierzu finden Sie in §4.2 unserer AGB.
Falls Sie zum ersten Mal bei Grisebach bieten möchten, benötigen Sie neben der ausgefüllten Bieter-Erstanmeldung ergänzende Unterlagen, um sich registrieren zu können: